Im Schlussbericht der Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen 2017, Rita Pawelski und ihres Stellvertreters Klaus Wiesehügel, heißt es: „Die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung genießt in der Bevölkerung hohe Wertschätzung. Dies lässt sich auch daran ablesen, dass die Beteiligung bei den Sozialwahlen 2017 wieder angestiegen ist, nachdem sie in den letzten drei Jahrzehnten ständig gesunken war.“ Insgesamt war es bei den Sozialwahlen 2017, den zwölften in der Nachkriegszeit, zu zehn Wahlen mit konkurrierenden Vorschlagslisten, also zu „Urwahlen“, gekommen. Dabei wurde bei sechs Krankenkassen und zwei Rentenversicherungsträgern, jeweils auf Versichertenseite, gewählt. Die Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte bestimmten ihre Vertreter bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, während die Arbeitgeber bei der Betriebskrankenkasse Verbund Plus wählten. Damit erfolgte seit Jahrzehnten – letztmals im Jahr 1974 – wieder eine Wahl auf Arbeitgeber-Seite. Obwohl die Anzahl der Sozialversicherungsträger bei den Sozialwahlen 2017 im Vergleich zu 2011 deutlich geringer war (161 statt 206), blieb die Anzahl der durchgeführten „Urwahlen“ mit zehn konstant.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2019.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-01-14 |
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