Lange Zeit konzentrierte sich die immer wieder aufflammende Diskussion um die Bürokratie im Gesundheitswesen und den finanziellen Aufwand ausschließlich auf die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen. Die Statistiken des Bundesgesundheitsministeriums weisen dafür für das Jahr 2010 eine Summe von 9,48 Milliarden Euro auf, insgesamt fünf Prozent der gesamten Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die sich 2010 auf 175,7 Milliarden Euro beliefen. Zum Verwaltungsaufwand der Krankenkassen gehören sowohl die sächlichen Aufwendungen (z. B. für Gebäude, Mieten, Geräte, Hard- und Software) wie auch die personellen Kosten, etwa für Gehälter, Löhne, Pensionen oder Beihilfen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-02-13 |
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