Bei der Auslegung von Bescheiden der Unfallversicherungsträger herrscht in der sozialgerichtlichen Praxis erhebliche Unsicherheit. Vor diesem Hintergrund will der Beitrag einen Überblick darüber geben, wie und aufgrund welcher Erwägungen der für die Gesetzliche Unfallversicherung zuständige 2. Senat des BSG häufig vorkommende Formulierungen in Bescheiden ausgelegt hat.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2024.09.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-09-13 |
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