Nach der gesetzlichen Krankenversicherung, die am 15. Juni des vergangenen Jahres das entsprechende Jubiläum feiern konnte, wird jetzt ein weiterer Zweig unserer sozialen Sicherung, nämlich die gesetzliche Unfallversicherung, 125 Jahre alt. Mit dem „Unfallversicherungsgesetz“ verabschiedete der Reichstag am 6. Juli 1884 nach jahrelangen Beratungen das zweite grundlegende Sozialgesetz, dem fünf Jahre später das „Gesetz, betr. die Invaliditäts- und Altersversicherung“ folgen sollte. Den Anstoß zu den drei Gesetzen hatte bereits im Jahr 1881 die „Kaiserliche Botschaft“ Wilhelms I. gegeben. Sie ging als „Magna Charta“ der Sozialversicherung in die Geschichte ein. Ihr erklärtes Ziel war „die Heilung der socialen Schäden auf dem Weg der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter“. Reichskanzler Otto von Bismarck hatte als einer der Ersten die Notwendigkeit einer umfassenden staatlichen Sozialversicherung erkannt, der der Staat mit Arbeitsschutzgesetzen zunächst nur unzureichend begegnet war.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2009.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-06-01 |
Seiten 173 - 176
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