Der Autor hat sich bereits in WzS 2025, 154 ff. mit dem Begriff des „betroffenengerechten“ Verwaltungsverfahrens beschäftigt. Im Mittelpunkt dieses Aufsatzes steht nun eine Bestandaufnahme von Verfahrensgarantien, die bereits vom Gesetzgeber in unterschiedlichen Regelungsbezügen geschaffen wurden. Rechtsgebiete wie z. B. das Asylrecht, das Soziale Entschädigungsrecht, aber auch das Strafprozessrecht haben Verfahrenseigenarten im Hinblick auf einen Defizitausgleich für Traumatisierte aufgenommen. Diese können als Regelungsbeispiele für eine Überarbeitung des Sozialverwaltungsverfahren dienen, die besondere Verfahrensgarantien für traumatisierter Menschen stärker im Blick hat.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2025.06.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-06-16 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
