Für gesetzlich Krankenversicherte soll es keine Pflicht zur Teilnahme an Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten geben. Stattdessen plädiert der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) für eine Beratungspflicht. Nur wer sich von seinem Arzt über Vor- und Nachteile von Früherkennungsuntersuchungen informieren lässt, braucht im Fall einer späteren chronischen Erkrankung weniger für Medikamente und Behandlung zuzuzahlen. Die Entscheidung über eine Teilnahme liege dann bei jedem Einzelnen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2007.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-07-01 |
Seiten 206 - 207
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