Mit dem im Werden befindlichen Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) will die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode eine weit reichende Pflegereform anstoßen – ein Vorhaben, das für drei Gesundheitsminister von SPD und FDP Stückwerk geblieben war. Einzelheiten enthält ein Referentenentwurf, den Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe an verschiedene Bundesministerien verschickt hat. Eine neue Definition von Pflegebedürftigkeit soll dazu beitragen, dass nicht mehr zwischen körperlicher Einschränkung einerseits und psychischen Krankheiten andererseits unterschieden wird. Von einem neuen Begutachtungsverfahren sollen insbesondere pflegebedürftige Demenzkranke profitieren. Im Ergebnis könnten in den nächsten Jahren rund eine halbe Million Versicherte Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung erhalten, die nach gegenwärtigem Recht keinen Anspruch auf Leistungen hätten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.08.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-08-13 |
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