Zum 1. Januar 2016 trat das sogenannte Syndikusanwaltsgesetz in Kraft. Die Gesetzesänderung war notwendig geworden, nachdem das Bundessozialgericht der Praxis der Befreiung von in Unternehmen beschäftigten Anwälten von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Absage erteilt hatte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2018.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-02-14 |
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