Die politischen Parteien wollen, je nach Couleur, die Rente mit 67 wieder abschaffen oder zumindest einfrieren. Das mag man verstehen oder auch nicht. Tatsache ist aber, dass die Rente mit 67 in der Wirklichkeit bereits angekommen ist. Aber nicht jeder muss bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, um eine ungekürzte Rente zu erhalten. So ist auch noch eine ungeschmälerte Rente ab dem 63. Lebensjahr, spätestens aber mit dem 65. Lebensjahr möglich. Wer eine solche Rente beanspruchen kann, ist Aufgabe der Rentenversicherungsträger festzustellen. Hier greift der Beratungsanspruch des Versicherten nach § 14 SGB I.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-05-15 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: