Am 1. Juli 2009 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 11. Juni 2009 (BGBl. I S. 1273) in Kraft getreten. Nicht nur, dass Krankheiten neu in die Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen worden sind, auch die Rückwirkungsklausel des § 6 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) vom 31. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2623) in der Fassung der Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV-ÄndV) vom 5. September 2002 (BGBl. I S. 3541) ist im Einzelnen geändert worden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2009.08.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-08-01 |
Seiten 229 - 231
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