Am 4.5.2016 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzes beschlossen. Das Bundesfamilienministerium hatte diesen Entwurf vorgelegt. Ziel der Reform ist es, das Mutterschutzgesetz aus dem Jahr 1952 (MuSchG) zu modernisieren und die gesellschaftlichen Veränderungen zu berücksichtigen. Danach sollen Schwangere, Mütter und ihre Kinder besser geschützt werden.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-06-15 |
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