In einem kürzlich veröffentlichten Urteil über Reha-Einrichtungen der Rentenversicherung hat sich der Bundesfinanzhof mit der Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 15 UStG befasst und eine restriktive Auslegung durch das Finanzgericht Münster bestätigt. Es handelt sich um eine der wenigen richterlichen Äußerungen zu dieser Befreiungsnorm für Sozialversicherungsträger und zeigt auf, dass das EU-Recht auch in diesem Bereich eine zunehmende Bedeutung erhält. Für die Sozialversicherungsträger stellt sich die Frage, ob sie aufgrund des BFH-Urteils aktiv werden müssen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2016.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-10-14 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: