In einem kürzlich veröffentlichten Urteil über Reha-Einrichtungen der Rentenversicherung hat sich der Bundesfinanzhof mit der Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 15 UStG befasst und eine restriktive Auslegung durch das Finanzgericht Münster bestätigt. Es handelt sich um eine der wenigen richterlichen Äußerungen zu dieser Befreiungsnorm für Sozialversicherungsträger und zeigt auf, dass das EU-Recht auch in diesem Bereich eine zunehmende Bedeutung erhält. Für die Sozialversicherungsträger stellt sich die Frage, ob sie aufgrund des BFH-Urteils aktiv werden müssen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2016.10.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2016 |
| Veröffentlicht: | 2016-10-14 |
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