Der Bundestag hat am 5.11.2015 das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) in zweiter und dritter Lesung beraten und verabschiedet. Das Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll grundsätzlich zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
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