Was viele Beschäftigte im Gesundheitswesen nicht wissen: Eine COVID-19-Erkrankung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Grundsätzlich müssen dazu drei Voraussetzungen vorliegen: Kontakt mit SARS-CoV-2 infizierten Personen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit im Gesundheitswesen, relevante Krankheitserscheinungen wie etwa Fieber oder Husten und ein positiver Nachweis des Virus durch einen PCR-Test.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-09-16 |
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