Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für eine Wiederholungserkrankung entsteht erneut für längstens sechs Wochen, wenn der Arbeitnehmer vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig war. Alternativ besteht ein neuer Anspruch, wenn seit dem Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2007.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-09-01 |
Seite 279
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