Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind keine Arbeitnehmer. Das Regelentgelt als Grundlage für die Berechnung des Krankengeldes entspricht deshalb dem kalendertäglichen Betrag, der zuletzt vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Beitragsbemessung maßgebend war.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2009.09.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-09-01 |
Seite 278
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