Arbeitsunfall: Betriebsfeste, Betriebsausflüge oder ähnliche betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen sind der versicherten Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen zuzurechnen. Teilnehmer dieser Veranstaltungen üben eine versicherte Tätigkeit aus und genießen den Schutz der Unfallversicherung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2010.03.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-03-01 |
Seite 90
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