Versicherte haben einen Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern. Das Hilfsmittel muss wirtschaftlich sein; es ist nicht erforderlich, dass es im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt ist. Der Anspruch auf die Hilfsmittelversorgung ist vom medizinischen Nutzen, der Funktionstauglichkeit und der subjektiven Erforderlichkeit des Hilfsmittels abhängig.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-06-12 |
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