Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung. Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld innerhalb von drei Jahren für längstens 78 Wochen gezahlt. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert. Vorerkrankungszeiten wegen der hinzugetretenen Krankheit werden nicht berücksichtigt, solange die zuerst eingetretene Krankheit für die Arbeitsunfähigkeit ursächlich ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.09.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-09-20 |
Seiten 276 - 277
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