Die gesetzliche Unfallversicherung verlagert den Schadensausgleich bei Arbeitsunfällen aus dem individualrechtlichen in den sozialrechtlichen Bereich und ist seit ihrer Einführung durch das Unfallversicherungsgesetz von 1884 unter anderem dadurch gekennzeichnet, dass sie die zivilrechtliche Haftpflicht des einzelnen Unternehmers gegenüber seinem Arbeitnehmer durch die öffentlich-rechtliche Leistungspflicht der zu Berufsgenossenschaften körperschaftlich zusammengeschlossenen Unternehmerschaft ablöst.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2009.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-04-01 |
Seiten 109 - 110
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