Die Soziale Entschädigung stellt innerhalb des Sozialrechts ein Spezialgebiet dar. Aktuell beziehen ca. 44.000 Personen Leistungen, wovon ca. 32.000 Geschädigte sind. Im Vergleich zu anderen Sozialleistungen handelt es sich zwar um geringe Zahlen, wenn jedoch ein solcher Fall auftritt, dann wirft dies für Betroffene und andere Behörden viele Fragen auf. Dies gilt insbesondere für die Krankenbehandlung (Kapitel 5 SGB XIV), weil die Einzelleistungen überwiegend durch die Kranken- und Unfallkassen als Auftragsleistung erbracht werden.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-10-13 |
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