Nachdem sich der erste Teil des Beitrags (WzS 2026, 198 ff.) mit den Voraussetzungen eines fristauslösenden Antrags auf Leistungen zur Teilhabe sowie dem Beginn der Zuständigkeitsklärungsfrist nach § 14 SGB IX befasst hat, widmet sich der zweite Teil den Anforderungen an die Wirksamkeit sozialrechtlicher Anträge. Im Fokus stehen die Formfreiheit des Antragsverfahrens, die notwendige Bestimmtheit des Leistungsbegehrens und Fragen der Stellvertretung. Der Beitrag arbeitet die hierfür maßgeblichen Grundsätze heraus und zeigt ihre Bedeutung für die Praxis der Zuständigkeitsklärung im Rehabilitationsrecht auf.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 8 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-08-13 |
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