Am 1. Juli 1977 trat mit dem Vierten Buch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV) der zweite Bereich der umfangreichen Sozial-Kodifikation in Kraft, nachdem der Allgemeine Teil (SGB I) bereits am 1. Januar 1976 Gesetzeskraft erlangt hatte. Das SGB IV verfolgt einen besonderen Zweck: Allen Paragraphen dieses SGB-Buches kommt in Form eines „Konglomerats“ eine Klammerfunktion für Kranken-, Unfall-, Renten-, Pflege- und teilweise auch Arbeitslosenversicherung zu, indem es die Gemeinsamkeiten der verschiedenen Sozialversicherungszweige regelt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2017.06.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-06-13 |
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