Die Leistungen der Krankenbehandlung umfassen unter den weiteren Voraussetzungen des § 27 a Abs. 1 SGB V auch medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft. Die Vorschrift macht den Anspruch auf medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft von fünf Voraussetzungen abhängig.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2010.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-10-15 |
Seiten 308 - 309
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