Koordinierung erfordert bei dem zersplitterten deutschen Reha-System über die Regelungen der Zuständigkeitsklärung hinaus ein standardisiertes und abgestimmtes Verfahren zur einheitlichen Bedarfsermittlung. Durch das BTHG ist deshalb die Bedarfsermittlung für alle Reha-Träger verbindlich (§ 7 Abs. 2 SGB IX) stark formalisiert worden.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-11-17 |
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