Seit 2020, nach der Herauslösung der Eingliederungshilfe (EGH) aus der Sozialhilfe, kennen das SGB IX und SGB XII mit fast identischem Wortlaut neue, formalisierte gesetzliche Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungsverfahren, die in eine Kürzung der bereits an Leistungserbringer gezahlten Vergütungen münden können. Die nachfolgende Abhandlung soll in drei Teilen einen Überblick darüber und über die in der Praxis aufgetretenen Probleme vermitteln. Dabei befasst sich Teil I mit dem Prüfungsverfahren, Teil II mit der Vergütungskürzung und Teil III mit weiteren Folgen und einer kritischen Zusammenfassung.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2026.08.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 8 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-08-13 |
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