Die Knappschaft ist seit 1996 fachfederführender Spitzenverband im Bereich der Krankenversicherung der Rentner und seit dem 1. August 2006 fachfederführender Spitzenverband im Bereich Versorgungsbezüge und dem Zahlstellenverfahren. Zum 1. Juli 2008 hat der GKV-Spitzenverband die ihm gesetzlich obliegenden Aufgaben übernommen. Die entsprechenden Federführungen für die einzelnen Fachgebiete sind in diesem Zusammenhang grundsätzlich auf den GKV-Spitzenverband übergegangen. Bedingt durch die personellen Engpässe in der Aufbauphase des GKV-Spitzenverbandes führt die Knappschaft die Federführungsaufgaben im Bereich der Krankenversicherung der Rentner sowie der Versorgungsbezüge und dem Zahlstellenverfahren im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes absprachengemäß bis zum 31. Dezember 2009 weiter aus. Es ist die weitere Vorgehensweise für die Zeit ab 1. Januar 2010 festzulegen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-05-01 |
Seiten 145 - 150
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