Das Feststellungsverfahren im Schwerbehindertenrecht gem. § 152 SGB IX ist Grundlage für viele Nachteilsausgleiche. Während jedoch die Feststellung der Beeinträchtigung der Teilhabe alle Lebensbereiche umfasst, sind die meisten gesetzlichen Nachteilsausgleiche überwiegend auf Erwerbstätigkeit bzw. Mobilität beschränkt. Zudem sind letztere in unterschiedlichen Rechtsquellen normiert. Dadurch ist die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe erschwert im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-04 |
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