Die Europäische Union garantiert sowohl Arbeitnehmern als auch Selbstständigen die Freizügigkeit. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, jederzeit eine Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat aufzunehmen, Selbständige haben die Möglichkeit, sich in einem anderen Mitgliedstaat niederzulassen und dort ihre Tätigkeit auszuüben. Die Freizügigkeit der Personen ist eine tragende Säule des Europäischen Binnenmarktes, neben dem freien Dienstleistungsverkehr, dem freien Warenverkehr und dem freien Kapitalverkehr.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2024.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-11 |
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