Die Europäische Union garantiert sowohl Arbeitnehmern als auch Selbstständigen die Freizügigkeit. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, jederzeit eine Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat aufzunehmen, Selbständige haben die Möglichkeit, sich in einem anderen Mitgliedstaat niederzulassen und dort ihre Tätigkeit auszuüben. Die Freizügigkeit der Personen ist eine tragende Säule des Europäischen Binnenmarktes, neben dem freien Dienstleistungsverkehr, dem freien Warenverkehr und dem freien Kapitalverkehr.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2024.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-11 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.