Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2019 unverändert 4,2 Prozent betragen. Die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist am 30. August 2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2018.10.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-10-16 |
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