Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages im Rahmen der 2./3. Lesung des „Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Änderungen (GKV-Änderungsgesetz)“ am 18.6.2010 wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung am 9.7.2010 auch vom Deutschen Bundesrat beschlossen. Das Gesetz kann somit am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Bei dem „GKV-Änderungsgesetz“ handelt es sich um das erste nunmehr beschlossene gesundheitspolitische Gesetz der christlich-liberalen Bundesregierung. Da das „GKV-Änderungsgesetz“ ein Artikelgesetz, ein sog. „Omnibusgesetz“, ist, umfasst es die unterschiedlichsten Bereiche.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2010.08.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-08-10 |
Seiten 243 - 245
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