Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat den bundesunmittelbaren Krankenkassen in einem Rundschreiben vom 27. Juni 2018 „Hinweise zur Durchführung des Widerspruchsverfahrens bei gesetzlichen Krankenkassen“ gegeben. Das Rundschreiben richtet sich ausweislich der Aufgabenstellung und Zuständigkeit des BVA ausschließlich an die bundesunmittelbaren Krankenkassen (nachrichtlich an das BMG, die Aufsichtsbehörden der Länder und den GKV-Spitzenverband).
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-09-17 |
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