Mit dem Gesetz zur Anpassung des SGB VI und anderer Gesetze vom 22.12.20251 wurde durch die Einführung eines neuen Absatzes 3 in § 67c SGB X eine nationale Rechtsgrundlage für die Speicherung, Veränderung und Nutzung von Sozialdaten zum Zwecke der Entwicklung eines KI-Modells oder KI-Systems geschaffen.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-17 |
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