Im nachfolgenden Beitrag wird auf zwei Regelungen des Sozialrechts eingegangen, die nach der Besonderheit des Einzelfalles die Erbringung erforderlicher Leistungen anlässlich des Pflegefalles ermöglichen. Hierbei wird auch die Bedeutung der Rechte behinderter Menschen nach der UN- Behindertenrechtskonvention herausgestellt. Es geht konkret um die Übernahme von Kosten einer sog. „Nachtwache“ während des stationären Aufenthaltes in einer Pflegeeinrichtung als Alternative zu Maßnahmen der Fixierung Pflegebedürftiger. Zugrunde liegt eine aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts Freiburg, die verkürzt dargestellt wird. Zugleich werden die sozialhilferechtlichen Regelungen der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen dargelegt, welche hier in diesem Zusammenhang relevant werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2012.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-15 |
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