| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-06-24 |
Seit unserem Ausstieg aus der Justiz verfolgen wir eine Mission: Unseren Beitrag zu einer Arbeitswelt in Recht & Verwaltung zu leisten, in der es selbstverständlich dazu gehört, sich auch im Bereich der sog. „Soft Skills” weiterzuentwickeln.
„Unser Sozialstaat muss gerechter, einfacher und digitaler werden. Dafür hat die Sozialstaatskommission ein ambitioniertes Paket an Empfehlungen vorgelegt, um die Sozialverwaltung und das Sozialrecht bürgerfreundlicher zu gestalten. Weniger Papierkram, einfachere Antragsstellung, schnellere Entscheidungen und mehr Zeit für die Menschen! Dabei ist der Kommission klar, dass das soziale Schutzniveau bewahrt bleibt.“
Sozialpolitik ist der Schlüssel für eine prosperierende Gesellschaft, für deren Zusammenhalt und zugleich für die Förderung der Demokratie. Die Wahrnehmung von Sozialpolitik bzw. ihrer Wirksamkeit zeigt sich auch und ggf. sogar insbesondere auf kommunaler Ebene: Hier gilt es für spürbare Verbesserungen in der Alltagsgestaltung und Lebensführung der Bürger:innen zu sorgen.
Berufskrankheiten wurden erst viele Jahre nach Einführung der gesetzlichen Unfallversicherung kodifiziert. Sie sind oft gekennzeichnet durch eine Gemengelage von juristischen, medizinischen und technischen Fragen und gelten als eine der schwierigsten Materien im Sozialrecht.
Die Steuerung sozialer Leistungen stellt Kommunen zunehmend vor strukturelle Herausforderungen: steigende Fallzahlen, wachsende Ausgaben und zugleich höhere Anforderungen an Transparenz sowie evidenzbasierte Entscheidungen. Im Kreis Pinneberg entfallen mit jährlich über 650 Millionen Euro die größten Haushaltsmittel auf den Sozialbereich.
§ 14 SGB IX dient der schnellen Klärung der Zuständigkeit zwischen den Rehabilitationsträgern und soll Verzögerungen im Rehabilitationsverfahren vermeiden. Voraussetzung hierfür ist ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe. Der Beitrag untersucht im ersten Teil, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Antrag als gestellt gilt und ab wann die Zwei-Wochen-Frist zur Zuständigkeitsprüfung zu laufen beginnt.
Seit der vierten Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes vom 15. Mai 19811 (Schwerbehindertenausweisverordnung) ist für alle Bundesländer eine einheitliche Gestaltung der Schwerbehindertenausweise vorgeschrieben.
Die Speyerer Sozialrechtstage vom 16.–17. März 2026 widmeten sich den aktuellen Herausforderungen und Entwicklungsmöglichkeiten der Sozialplanung. Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Praxis diskutierten Grundlagen, Umsetzungsstrategien sowie konkrete Anwendungsfelder – von der Kinder- und Jugendhilfe über Altenhilfe und Pflege bis hin zur Sozialraumorientierung und Bürgerkommunikation.
Der Bürger erwartet von der Sozialverwaltung in der Regel eine umfassende Beratung über die ihm zustehenden Leistungen und im Anschluss daran deren Umsetzung, das kann z.B. die Auszahlung von Geld sein oder Gewährung von sonstigen Begünstigungen.
§ 105 SGB X
BSG, Urteil vom 5.3.2026 – B 7 AS 11/24 R
§ 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB II
BSG, Urteil vom 12.3.2026 – B 4 AS 8/25 R
§ 7 Abs. 5 SGB II
LSG Niedersachsen Bremen, Urteil vom 27.1.2026 – L 11 AS 56/24
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