Die stellenweise hohe Anzahl an Krankenhäusern und Betten allein lässt keine Rückschlüsse darüber zu, ob eine flächendeckende, qualitativ hochwertige sowie finanziell tragfähige Versorgung der Bevölkerung gewährleistet wird. Das schreibt die Bundesregierung in einer Unterrichtung (BT-Drs. 20/2725) über das Sondergutachten der Monopolkommission zum Thema „Krankenhausversorgung nach Corona: Wettbewerb, Planung und Finanzierung neu organisieren“.
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