Gutverdienende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aller Berufsgruppen haben auch im nächsten Jahr teilweise höhere Sozialversicherungsbeiträge einzukalkulieren. Infolge gestiegener Einkommen erfahren die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung, bis zu denen Beiträge zu entrichten sind, eine bereits zur Routine gewordene Anhebung. Dies geht aus der „Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021“ hervor, die das Bundeskabinett verabschiedet hat. Nicht so eindeutig gestaltet sich dagegen die Situation bei den Beitragssätzen in den einzelnen Versicherungszweigen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-16 |
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