Die Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung steigen im neuen Jahr teilweise deutlich an. Grund dafür sind neben einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff die mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) eingeführten Pflegegrade 1 bis 5. Sie sind an die Stelle der bisherigen Pflegestufen I bis III getreten. Auch hat der Gesetzgeber die frühere Ungleichbehandlung von Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen einerseits und Pflegebedürftigen mit psychischen Einschränkungen (insbesondere Demenzkranke) beseitigt.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-01-17 |
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