Tätlichkeit eines Polizisten gegenüber Arbeitnehmer kein Arbeitsunfall
Der Kläger begehrt die Anerkennung des Ereignisses vom 20.1.2010 als Arbeitsunfall.
SG Darmstadt, Urteil vom 29.1.2016 – S 3 U 182/13 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2016.06.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-06-15 |
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