Höchstalter für Krankenversicherung als Student
BSG, Urteil vom 15.10.2014 – B 12 KR 17/12 R –
Sachverhalt: Der 1963 geborene Kläger, der seit 1996 fachtherapeutisch behandelt wird (Diagnosen 2006: Asperger Syndrom; Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung), begann 1983 ein Hochschulstudium, das er auf ärztlichen Rat hin im Alter von 34 Jahren abbrach und sich dann – fachwechselnd – einem Jurastudium zuwandte. Nachdem die beklagte Krankenkasse den Kläger aufgrund seiner Erkrankung durchgehend als versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) geführt hatte, stellte sie im Juni 2009 durch Bescheid das Ende dieser Versicherungspflicht zum 30.9.2009 fest. Das SG hat die dagegen erhobene Klage abgewiesen. Das LSG hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen und ergänzend u. a. ausgeführt, dass § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V eine immanente Grenze für die Verlängerung der Höchstdauer der Versicherungspflicht in der KVdS enthalte.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
| Veröffentlicht: | 2015-03-13 |
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