Hilfsmittel oder Untersuchungs-/Behandlungsmethode? („CGMS“)
BSG, Urteil vom 8.7.2015 – B 3 KR 5/14 R –
Sachverhalt: Die an Diabetes mellitus Typ I leidende und bereits mit einer Insulinpumpe versorgte Klägerin begehrt die Erstattung der Kosten für ein selbst beschafftes „Continuous Glucosemonitoring System“ (CGMS) nebst Verbrauchsmaterialien (Sensoren). Im April 2012 beantragte sie bei der beklagten Krankenkasse die Versorgung mit einem CGMS. Hierdurch könne die Insulinpumpe zu dem sogenannten „Veo System“ erweitert werden, das neben der Veo-Insulinpumpe aus dem Glukosesensor Enlite®, der in das Unterhautfettgewebe eingeführt werde, und dem MiniLink®™ Real-Time-Transmitter bestehe, der die Glukosewerte per Funk an die Veo-Insulinpumpe sende.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2016.01.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
| Veröffentlicht: | 2016-01-14 |
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