Gem 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII sind Pflegepersonen im Sinne des 19 SGB XI bei der Pflege eines Pflegebedrftigen im Sinne des 14 SGB XI gesetzlich unfallversichert. Die versicherte Ttigkeit umfasst Pflegettigkeiten im Bereich der Krperpflege und soweit diese Ttigkeiten berwiegend Pflegebedrftigen zugutekommen Pflegettigkeiten in den Bereichen der Ernhrung, der Mobilitt sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung ( 14 Abs. 4 des Elften Buches). Die nachfolgende bersicht dient der Ergnzung eines umfassenden berblicksaufsatzes und bercksichtigt dabei auch bislang unverffentlichte Urteile der Instanzgerichte.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2013.06.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2013 |
| Veröffentlicht: | 2013-06-13 |
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