Oft zeigt sich die Unternehmenskrise darin, dass der Arbeitgeber trotz Fälligkeit mit der Zahlung von Arbeitsentgelt, Provisionen und Urlaubsgeld in Rückstand gerät. Betroffene Arbeitnehmer stehen dann vor dem Problem, ob sie ihre Arbeitskraft zurückhalten oder in der Hoffnung auf „bessere Zeiten“ ohne Entlohnung weiterarbeiten sollen. Der vorliegende Beitrag befasst sich schwerpunktmäßig mit Zweck, Bedeutung und rechtlichen Voraussetzungen der Gewährung von Insolvenzgeld, das der insolvenzbedingten Sicherung nicht erfüllter Arbeitsentgeltansprüche dient. Die Leistung realisiert den Schutz von Arbeitnehmereinkünften, auf deren Zahlung die Arbeitnehmer regelmäßig existentiell angewiesen sind. Das Insolvenzgeld stellt die im Vergleich zum Arbeitslosengeld I wirtschaftlich vorteilhaftere Leistung dar, da es das Nettoentgelt in vollem Umfang und nicht nur in Höhe von 60 % oder von 67 % im Falle des erhöhten Leistungssatzes ersetzt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2014.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-09-15 |
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