Die Zeiten haben sich gewandelt: So fand bei der Sozialwahl 2023 der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur noch bei fünf Versicherungsträgern eine Wahlhandlung statt. Bei den übrigen Krankenkassen wurde die neue Selbstverwaltung im Rahmen von Friedenswahlen gebildet. Das hat auch etwas mit dem heutigen Selbstverständnis und dem Bild der Kassen zu tun. Sie werden nämlich nicht mehr wie „früher“ als Selbsthilfeeinrichtungen, sondern eher als moderne Wirtschaftsunternehmen verstanden. So sehen die Kassen in ihren Versicherten denn auch nicht mehr die Mitglieder, sondern die Kunden. Und diese auch so angesprochenen Kunden identifizieren sich längst nicht mehr wie „früher“ mit deren mehr oder minder homogenen Mitgliedergemeinschaften. Deshalb wechseln sie – eben wie Kunden – immer häufiger zu einer der konkurrierenden Kassen, wenn ihnen deren Angebot besser zusagt. Bei jüngeren Versicherten entscheidet dabei häufig einzig und allein der Beitragssatz. Es kann letztlich nicht verwundern, dass sich an den diesjährigen Sozialwahlen deutlich weniger Menschen als an den früheren Wahlen beteiligt haben. So lag die Beteiligung bei den Versicherungsträgern mit Wahlhandlung durchschnittlich bei rund 22 Prozent. Im Jahr 2017 waren es noch 30,4 Prozent gewesen und im Jahr 1993 43,5 Prozent. Kritiker fragen vor diesem Hintergrund schon länger, welche Bedeutung das klassische Selbstverwaltungsmodell angesichts der so stark nachgelassenen Bindungskraft der Versicherten noch hat und welche Anforderungen an eine moderne Selbstverwaltung zu stellen sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2023.09.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-09-13 |
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