Der BFH hat mit Urteil v. 21.1.2026 – VI R 25/24 zur Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen bei Anrechnung auf freiwillige Arbeitgeberleistungen (ArbG-Leistungen) entschieden. Derart freiwillige ArbG-Leistungen können in Einzelfällen unter Umständen auch für die Leistungsberechtigten und auch Beschäftigten der Sozialverwaltungen bei der Bewilligung von staatlichen Hilfen in sog. Aufstocker-Fällen (Erwerbstätigte, die ihren Lohn mit Sozialleistungen & Co. aufstocken) relevant sein.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-10-13 |
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