Die Sozialverwaltung bietet den Bürgern Unterstützung in vielen Bereichen an. Neu ist die Einführung des Verfahrenslotsen (§ 10b SGB VIII). Im Juni 2021 trat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft. Neu ist der Fokus auf Partizipation und Inklusion. Perspektivisch soll die Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen (also ohne oder mit Behinderung und unabhängig von der Art der Behinderung) für alle (Einzelfall-)Hilfen im Jugendamt zusammengeführt werden. Die Gesetzesnovellierung ist vom Gesetzgeber ab 1.1.2028 nach Inkrafttreten eines Bundesgesetzes vorgesehen. Die Verfahrenslotsin berät und unterstützt junge Menschen mit Behinderung, ihre Mütter, Väter, Sorge- und Erziehungsberechtigten bei der Verwirklichung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe und wirkt auf die Inanspruchnahme von Rechten hin. Daneben wirkt sie an der (Weiter-) Entwicklung guter inklusiver Strukturen mit.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2026.09.12 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-09-17 |
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