Der Blick geht bereits weit voraus in das übernächste Jahr: Am Mittwoch, dem 31. Mai 2017, finden die nächsten Sozialwahlen bei den Versicherungsträgern – Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie Rentenversicherungsträger – statt. Dabei werden zum zwölften Mal in der Nachkriegszeit die Selbstverwaltungsorgane, die sich, von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse abgesehen, stets aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammensetzen, gewählt. Bei den Unfall- und Rentenversicherungsträgern ist es die Vertreterversammlung und im Bereich der Krankenversicherung der Verwaltungsrat.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-02-15 |
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