Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-09-16 |
„Innovationsmindset“ – allein das Wort klingt erst einmal nach hippen Startups, Silicon Valley und großen Tech-Firmen. Doch was hat das mit Verwaltung zu tun? Sehr viel mehr, als man auf den ersten Blick denkt.
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat der Gesetzgeber zur Abstimmung der verschiedenen Reha-Leistungen unterschiedlicher Reha-Träger Verfahrensregelungen ins SGB IX eingeführt, die eine gemeinsame und einheitliche Leistungserbringung „wie aus einer Hand“ zugunsten der Person mit Behinderungen ermöglichen sollen.
Die Grundsätze der Datensparsamkeit und der „Speicherbegrenzung“ nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. e) DS-GVO besagen, dass Daten nur solange verarbeitet werden dürfen, als der Zweck der Verarbeitung nicht in zumutbarer Weise durch andere Mittel erreicht werden kann. Insbesondere die bei Nutzung von KI und selbstlernenden Maschinen zur Schaffung einer weitgehend autonomen Funktionsweise benötigten großen Mengen von Trainingsdaten scheinen mit diesen Grundsätzen zu kollidieren.
Auseinandersetzungen um die Erteilung oder den Inhalt von Arbeitszeugnissen beschäftigen die Arbeitsgerichte regelmäßig und gehen dabei oft über mehrere Instanzen. Besonders in Fällen, in denen sich Beschäftigte und Arbeitgeber im Streit trennen, kann das Zeugnis schnell zum Konfliktthema werden.
Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die behinderten Menschen unmittelbar infolge der Behinderung entstehen, kann gem. §§ 33, 33b Einkommensteuergesetz (EStG) ein Pauschbetrag vom Einkommen abgezogen werden (sogenannter Behinderten-Pauschbetrag). Dieser muss bisher mit der Steuererklärung beim Finanzamt beantragt werden.
Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit ergänzenden Betrachtungen zu „Mit Volldampf vor das Sozialgericht…“ von Steuer/Mülheims in WzS 2025, 118 ff.
Wie sich die Situationen ähneln: In den 1970er-Jahren stiegen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rasant. Da ihre Steigerung deutlich über der des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts lag, drohten erhebliche finanzielle Probleme und damit deutliche Beitragssatzsteigerungen. Keine Frage: Dieser Trend musste gebrochen werden.
Dass die demografische Entwicklung den Arbeitsmarkt immer stärker beeinflusst ist mittlerweile eine gesicherte Erkenntnis. Dieser Herausforderung muss sich natürlich auch die Verwaltung, und hier insbesondere die Sozialverwaltung stellen. In unserem heutigen Round Table wollen wir über Lösungsmöglichkeiten, insbesondere über die Chance von Quereinsteigern, sprechen.
§ 50 Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB X; §§ 52 Abs. 2 SGB X
BSG, Urteil vom 4.6.2025 – B 7 AS 17/24 R
§§ 41a, 67 Abs. 4 SGB II
BSG, Urteil vom 16.7.2025 – B 7 AS 19/24 R
§ 36 Abs. 2 Satz 1 SGB II
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6.2.2025 – L 9 AS 83/25 B ER
§ 24 Abs. 3 Satz 2 SGB II
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.2.2025 – L 12 AS 116/23
§ 29 SGB IX, § 76 SGB IX
SG Hannover, Urteil vom 12.6.2025 – S 4 SO 103/22
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