Die erforderliche Vorversicherungszeit wird ausgehend von einer Rahmenfrist ermittelt. Diese endet immer mit dem Datum des Rentenantrags. Das gilt auch in den Fällen, in denen über das Antragsdatum hinaus anrechenbare Versicherungszeiten vorliegen und ein späteres Antragsdatum dazu beigetragen hätte, die Vorversicherungszeit zu erfüllen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-02-01 |
Seiten 58 - 59
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