DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2024.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-15 |
Das Sozialrecht umsorgt den Bürger von der Wiege bis zur Bahre. Es kümmert sich um die Bezahlung der Hebamme und (wenn kein Geld da ist) auch um die Kosten der Beerdigung. Dazwischen liegt das Leben mit all seinen Facetten, manchmal auch ein Hochschulstudium. Vor Unfällen während des Studiums schützt die gesetzliche Unfallversicherung, jedenfalls bemüht sie sich, deren Folgen abzumildern.
Der dritte Bericht des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über die Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) liegt dem Bundestag als Unterrichtung (20/10549) vor. Mit der Aufnahme der DiGA in den GKV-Leistungskatalog sei ein wegweisender Schritt zur Weiterentwicklung der digitalen Gesundheitsversorgung eingeschlagen worden. Deutschland sei mit der „App auf Rezept“ internationaler Vorreiter, heißt es im Vorwort des Berichts, der sich auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 bezieht.
♦ BSG zur Unfallversicherung bei Heizkesselexplosion im Homeoffice
♦ Bericht des 1. Senats des BSG über seine Sitzung vom 20.3.2024 (Auszug)
♦ LSG Nordrhein-Westfalen: Anrechnung des Ehegatteneinkommens bei Grundrente verfassungsgemäß
♦ Hessisches LSG zur Versorgung mit sogenanntem Huntington-Bett
♦ LSG Hamburg zum Ausschluss einer Berücksichtigung von Zeiten der Strafhaft in der gesetzlichen Rentenversicherung
♦ SG Mainz zum Anspruch des Patienten auf Ersatz der Kosten für Einzelzimmer in Klinik
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